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Nachsorgewohngruppe

Nachsorgewohngemeinschaft für alkoholkranke Menschen

Betreute Wohngemeinschaft (§§ 53, 54 SGB XII) mit 10 Plätzen für alkoholkranke Menschen, die nach einer stationären Entwöhnungsbehandlung Unterstützung bei der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung benötigen.

Ein Bewohner der Nachsorgewohngruppe in der Küche

Grundvoraussetzung für das Wohnen in unserer Nachsorgewohngruppe ist ein suchtmittelfreies Leben. Wir erwarten die Bereitschaft, Konflikte konstruktiv und gewaltfrei zu lösen.

Kosten

Kostenübernahme der Betreuung durch die jeweils zuständigen Sozialämter und Rentenversicherungsträger. Notwendigkeitsbescheinigung der Fachklinik ist erforderlich. Monatliche Mietkosten fallen an.

Aufnahme

Schriftliche Bewerbung, Informationsgespräch, Probewohnen

Adresse

Kronprinzenstr. 20, 75177 Pforzheim

Ihre Ansprechpartnerin im DRK-Kreisverband Pforzheim-Enzkreis

Dagmar Splieth

Tel: 07231  373-242

d.splieth[at]drk-pforzheim[dot]de