Sie befinden sich hier:

  1. Service
  2. Hinweisgeberschutz

Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzsystem des DRK-Kreisverband Pforzheim-Enzkreis e. V.

Dem DRK-Kreisverband Pforzheim-Enzkreis e. V. ist es ein großes Anliegen den Kreisverband und seine Beschäftigten vor Schäden jeglicher Art zu schützen. Daher ist es wichtig, über ein eventuelles Fehlverhalten Kenntnis zur erlangen um diesem entgegen wirken zu können. Es ist uns zudem wichtig eine geschützte Möglichkeit zur Hinweisabgabe anzubieten. Durch die weitere Möglichkeit der anonymen Hinweisabgabe ist gewährleistet, dass auch „heikle Hinweise“ abgegeben werden können, ohne dass diese auf Sie persönlich zurückgeführt werden können.

Die Anwendung des Gesetztes ist auf den beruflichen Kontext beschränkt. Dies bedeutet, dass Informationen über Verstöße nur in den Anwendungsbereich des Gesetztes fallen, wenn sie sich auf den Beschäftigungsgeber oder eine andere Stelle, mit der die hinweisgebende Person beruflich im Kontakt stand, beziehen.

Ihr Hinweis wird unparteiisch und vertraulich behandelt, sowie sach- und fachgerecht rechtlich eingeordnet. Aus diesem Grund haben wir unter Beachtung des Hinweisgeberschutzgesetzes eine Meldestelle eingerichtet. Diesbezüglich arbeiten wir vertrauensvoll mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Leuchtner und der Hinweisgeberschutz Komplettösung GmbH zusammen.

Für die Kommunikation in Bezug auf den Hinweisgeberschutz stehen Ihnen nachfolgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Telefon: 0800 0000 812
E-Mail
Anonymes Hinweisgeberschutzportal

 

Hinweise abgeben - das sollten Sie beachten!

Für eine angemessene und korrekte Bearbeitung ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich ist.

Beachten Sie die folgenden fünf Fragen:

- Wer? - Um wen geht es? Wer ist betroffen?
- Was? - Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts
- Wann? - Wann war der Vorfall
- Wie? - Wie hat sich der Vorfall ereignet? Wie oft ist der Vorfall passiert?
- Wo? - Wo hat sich der Vorfall ereignet?